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ART. Nr. 1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, körperlicher Verfassung und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten.

ART. Nr. 2 - Behinderte Personen müssen sich vor dem Betreten des Parks zum „Welcome Desk“ begeben, um Informationen zu erhalten und die speziell für ihre Bedürfnisse angefertigten Leitfäden für den Park abzuholen.

ART. Nr. 3 - In einigen Bereichen des Parks kann es zu einer späteren Öffnung kommen. Der Zugang zu den Attraktionen kann vor der Schließzeit des Parks abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit den Zutritt zu ermöglichen.

ART. Nr. 4 - Es kann vorkommen, dass eine oder mehrere Attraktionen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen (wie z.B. Stromausfall, schlechtes Wetter, Regen oder niedrige Temperaturen usw.) oder aufgrund der Organisation von Sonderveranstaltungen für kurze oder längere Zeit nicht verfügbar sind. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, Attraktionen im Park jederzeit zu schließen, zu entfernen oder zu verändern. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Gardaland-Personals Folge geleistet werden.

ART. Nr. 5 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über die offiziellen Kanäle des Parks über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten, technischen oder betrieblichen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und den allgemeinen Genuss des Parks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Das Unternehmen behält sich in jedem Fall das Recht vor, Datum und Uhrzeit der Öffnung/Schließung des Parks und/oder der Attraktionen sowie alle geplanten Dienste oder Veranstaltungen innerhalb des Parks zu ändern.

ART. Nr. 6 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden; es gewährt das Recht, kostenlos alle Attraktionen zu nutzen und an Spektakeln teilzunehmen.

ART. Nr. 7 - Es ist erlaubt, den Park zu verlassen und am selben Tag wieder zu betreten, zu diesem Zweck erhält man einen Stempel auf die Hand (an den Eingangsdrehkreuzen). Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART. Nr. 8 - Der Zutritt zu den Theatern ist nur bis zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten Kapazität gestattet und nach Beginn des Spektakels untersagt.

ART. Nr. 9 - Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Skateboards, Rollschuhen, Rollern usw. ist nicht erlaubt. Auch die Verwendung von Drohnen und ähnlichen Geräten ist im Park nicht gestattet.

ART. Nr. 10 - Hunde dürfen den Park betreten, müssen aber an der Leine geführt werden. Tiere sind auf den Attraktionen und in den Theatern nicht erlaubt; in den Restaurants sind sie in den dafür vorgesehenen Bereichen, auf die unsere Mitarbeiter gerne hinweisen, herzlich willkommen. Es ist strengstens untersagt, Hunde im Park unbeaufsichtigt zu lassen: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie in Gewahrsam zu nehmen und an einen sicheren Ort zu bringen.

ART. Nr. 11 - Rucksäcke oder Taschen dürfen nicht unbeaufsichtigt außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zurückgelassen werden: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie zu entfernen; es wird dringend empfohlen, keine Wertsachen darin aufzubewahren. Gardaland lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. Nr. 12 - Das Rauchen ist im Park außer in den ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen nicht gestattet.

ART. Nr. 13 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen.

ART. Nr. 14 - Es ist nicht gestattet, mit unbekleidetem Oberkörper oder in Badebekleidung den Park und seine Gastronomiebereiche zu betreten, die Attraktionen zu nutzen und an Shows teilzunehmen.

ART. Nr. 15 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. Nr. 16 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. Nr. 17 - Bei bestimmten Attraktionen, die durch ein Hinweisschild am Eingang gekennzeichnet sind, werden Fotos gemacht, die als Erinnerungsfotos zum Kauf zur Verfügung stehen. Nicht gekaufte Fotos werden am Ende des Tages gelöscht.

ART. Nr. 18 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann die Person dem Park verwiesen werden.

ART. Nr. 16 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. Nr. 17 - Bei bestimmten Attraktionen, die durch ein Hinweisschild am Eingang gekennzeichnet sind, werden Fotos gemacht, die als Erinnerungsfotos zum Kauf zur Verfügung stehen. Nicht gekaufte Fotos werden am Ende des Tages gelöscht.

ART. Nr. 18 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann die Person dem Park verwiesen werden.

Der Parkplatz des Parks ist ein unbeaufsichtigter Bereich, Gardaland Srl bietet keinen Aufsichtsdienst und haftet daher nicht für eventuelle Schäden und/oder Diebstähle, die während der Parkdauer an den Fahrzeugen und/oder den darin aufbewahrten Gegenständen entstehen. Am Parkplatz befindet sich ein Videoüberwachungssystem, das ausschließlich der Sicherheit und dem Schutz von Personen und dem Unternehmensvermögen dient.

ART. 1 - Es ist verboten in der Warteschlage zu rauchen sowie in den Bereichen, in denen ausdrückliches Rauchverbot herrscht.

ART. 2 - Der Zutritt für Kinderwägen ist nur behinderten Kindern gestattet.

ART. 3 - Tiere sind im Inneren das Aquariums nicht zugelassen. Es ist strengstens verboten Hunde unbeaufsichtigt oder alleine im Außenbereich von Gardaland SEA LIFE Aquarium oder den Parkplätzen zurückzulassen: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag die Tiere sofort in Sicherheit zu bringen.

ART. 4 - Es ist strengstens verboten Speisen und/oder Getränke entlang dem Besichtigungsweg für Besucher zu konsumieren.

ART. 5 - Es können überall Fotos gemacht werden, aber es ist NICHT gestattet das Blitzlicht zu verwenden.

ART. 6 - Der Zutritt ins Aquarium, ins Restaurant oder SEA LIFE mit nacktem Oberkörper oder in Badebekleidung ist verboten.

ART. 7 - Der Zutritt mit Fahrrädern, Skateboard, Rollschuhen, Roller usw. ist nicht gestattet.

ART. 8 - Es ist verboten sich auf die Bänke zu legen, die Grünflächen zu betreten oder diese für ein Picknick zu nutzen ferner ist es verboten mit Kindern oder Hunden auf den Grünflächen zu spielen und dort zu schlafen.

ART. 9 - Es ist strengstens verboten die Hände in das Wasser der Becken zu halten sowie auf die Glasscheiben der Becken zu klopfen.

ART. 10 - Es ist strengstens verboten Speisen oder jegliche Gegenstände ins Innere der Becken zu werfen.

ART. 11 - Lassen Sie Ihre Rucksäcke oder Taschen nie unbeaufsichtigt: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag diese sofort zu entfernen; hinterlassen Sie keine Wertgegenstände im Inneren Ihrer Taschen. Gardaland SEA LIFE Aquarium und Gardaland haften nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.

ART. 12 - Der Eintritt ins Aquarium kann vor der Schließungszeit unterbrochen werden, um allen Personen in der Warteschlage noch die Möglichkeit geben zu können, einzutreten.

ART. 13 - Der Zutritt ins Aquarium wird solange ermöglicht bis die zugelassene Kapazität erreicht wird. Aus diesem Grund kann es möglich sein, daß die Eintritte ins Aquarium für kürzere oder längere Zeit unterbrochen werden.

ART. 14 - Es ist möglich am gleichen Tag ins Aquarium hinein- sowie auch hinaus zu gehen. Um dieses Service nutzen zu können, müssen Sie über einen Stempel verfügen (diesen Stempel erhalten Sie bei Eingang). Wenn Sie keinen Stempel haben, können Sie leider nicht mehr ins Aquarium eintreten.

ART. 15 - Es kann vorkommen, daß aufgrund Instandhaltungsarbeiten einem oder mehrerer Becken diese zeitbegrenzt nicht verfügbar sind. Bei Schlechtwetter oder elektrischem Blackout kann das Vorstellungsprogramm aufgrund Sicherheitsgründen Änderungen unterliegen. In all diesen Fällen sind KEINE Rückvergütungen der Eintrittskarte (teilweise oder im ganzen) vorgesehen, weder die Entwertung der gleichen Eintrittskarte für ein anderes Datum. Im Notfall halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Personals von Gardaland SEA LIFE Aquarium.

ART. 16 - Die Eintrittskarte, nachdem Sie beim Eingang entwertet wurde kann auf KEINEN Fall rückvergütet werden (Art. 74 italienisches Dekret des Präsidenten der Republik 633/72). Die Eintrittskarte muß aufbewahrt werden und im Falle einer Überprüfung seitens des Finanzamtes vorgewiesen werden. Die Eintrittskarte ermöglicht den kostenlosen Zutritt zu allen Becken und allen Vorstellungen innerhalb der maximal zugelassenen Personenanzahl.

ART. 17 - Bevor Sie eine Eintrittskarte kaufen bitten wir unsere Gäste sich über eventuelle Probleme bezogen auf den zu großen Andrang von Personen, klimatischen oder technischen Bedingungen, welche die allgemeine Nutzung des Aquariums und deren Dienstleistungen beeinträchtigen könnte, zu informieren.

ART. 18 - Das Unternehmen nutzt ein System der Videoüberwachung, um die Sicherheit aller Gäste zu garantieren, das eigene Gut zu schützen und Delikthandlungen vorzukommen. Die aufgenommenen Bilder werden nur vom zuständigen Überwachungsdienst überprüft und können nur vom beauftragtem Personal, der Gerichtsbehörde oder Polizei konsultiert werden.

ART. 19 - Bei Nichtbeachtung dieser hier aufgelisteten Vorschriften kann der Besucher vom Aquarium verwiesen werden.

ART. n°1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, Gewicht und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten. Der Zugang zum Wasserpark ist Kindern unter 14 Jahren untersagt, wenn diese nicht von einer erwachsenen Person begleitet werden, die während der gesamten Aufenthaltsdauer die Verantwortung für sie übernimmt. Die Gäste werden aufgefordert, einen gültigen Ausweis vorzuzeigen. Erwachsene allein dürfen nicht eintreten.

ART. n° 2 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden; es gewährt das Recht, alle Attraktionen kostenlos zu nutzen.

ART. n° 3 - Es ist erlaubt, den Wasserpark am selben Tag zu verlassen und zurückzukehren, nachdem der entsprechende Stempel angebracht wurde, der bei unseren Mitarbeitenden an den Eingangsdrehkreuzen angefordert werden muss. Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART. n° 4 -Innerhalb des Wasserparks ist es möglich, als Zahlungsmittel ein Armband zu nutzen, das zum Zeitpunkt des Zugangs bereitgestellt wird. Eventuelle Restguthaben können bei einem erneuten Eintritt in der gleichen Saison verbraucht werden, alternativ dazu werden sie nach Ermessen des Gastes immer bis zum Ende der Öffnungssaison des Wasserparks an der Kasse des LEGOLAND® Water Parks oder an den Informationsbüros West, Welcome und Schloss im Gardaland Park zurückerstattet.

ART. n° 5 - Es kann der Fall eintreten, in dem aufgrund von Instandhaltungsproblemen oder Strommangel eine oder mehrere Attraktionen für kurze oder längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Bei schlechtem Wetter oder widrigen Wetterereignissen kann der Zugang zu einigen Attraktionen aus Sicherheitsgründen verboten sein. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Personals Folge geleistet werden.

ART. n° 6 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten oder technischen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und/oder den allgemeinen Genuss des Wasserparks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Der Zugang wird nicht genehmigt, wenn die erlaubte Kapazität erreicht ist.

ART. n° 7 - Bei schlechtem Wetter bleibt der Wasserpark für die Öffentlichkeit geschlossen.

ART. n° 8 - Der Zugang zu den Attraktionen kann vorzeitig abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit des Wasserparks den Zutritt zu ermöglichen.

ART. n° 9 - Es ist nicht gestattet, Rucksäcke, Taschen und/oder Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Diese müssen in den Schließfächern abgestellt werden. Das Unternehmen lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. n° 10 - Glas- oder Metallbehälter, Messer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke und Drogen sind im Wasserpark nicht gestattet. Außerdem ist es nicht erlaubt, mit Fahrrädern,
Rollern, Skateboards, Rollschuhen usw. den Park zu betreten.

ART. n° 11 - Es ist nicht erlaubt, Kühltaschen in den Wasserpark mitzunehmen, Speisen und Getränke im Poolbereich und auf den Attraktionen zu konsumieren sowie auf den Grünflächen zu picknicken.

ART. n° 12 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. n° 13 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. n° 14 - RAUCHEN ist im gesamten Wasserpark VERBOTEN.

ART. n° 15 - Haustiere sind nicht erlaubt.

ART. n° 16 - Im Wasserpark ist das Tragen von Badebekleidung für die Benutzung der Becken und Rutschen obligatorisch; Oben-ohne-Bekleidung ist nicht erlaubt und Kleidung im Respekt der Sensibilität sowie der Bescheidenheit, insbesondere von Minderjährigen, ist erforderlich. Die Bademeister erlauben Personen, die unangemessene Badekleidung tragen, den Zugang nicht. Kinder unter 3 Jahren müssen verpflichtend Schwimmwindeln oder geeignete Windeln tragen. Kleidung und Schuhe sind für den Zugang zum Restaurant erforderlich.

ART. n° 17 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen. Es ist auch strengstens verboten zu laufen, gefährliche Spiele zu spielen, auf Strukturen und Landschaften zu klettern, andere unter Wasser zu drücken, ins Wasser zu springen, kopfüber oder im Stehen sowie auf Knien zu rutschen und zu tauchen. Vor dem Betreten der Poolbereiche ist eine Dusche obligatorisch. Es ist verboten, LEGO® Steine und landschaftliche Elemente zu entfernen; das Management behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen.

ART. n° 18 - Der Zugang zu den Poolbereichen und Attraktionen ist Gästen mit Wunden, Abschürfungen, Verletzungen oder Verdacht auf Hautveränderungen, Darmerkrankungen und solchen, die Verbände oder Pflaster tragen, nicht gestattet. Die Verwendung von Videound Fotoausrüstungen sowie von Handys ist im Bereich der Schwimmbecken und auf den Attraktionen ebenfalls verboten.

ART. n° 19 - Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Öffnungskalender, die Öffnungszeiten und Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

ART. n° 20 - Kinder unter 8 Jahren müssen persönliche Schwimmhilfen tragen, die den nationalen Normen entsprechen, um Zugang zu den Poolbereichen zu erhalten. Der Wasserpark stellt denjenigen, die nicht darüber verfügen, eine begrenzte Anzahl davon zur Verfügung.

ART. n° 21 - Der Wasserpark ist für alle Menschen mit Behinderung zugänglich. Rollstuhlfahrer benötigen die Hilfe einer Begleitperson, um vom Rollstuhl in die Poolbereiche zu gelangen.
Unsere Mitarbeiter verfügen nicht über spezifische Vorbereitung und Kenntnisse.

ART. n° 22 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann der Gast dem Wasserpark und jeder Einrichtung des Gardaland Resorts verwiesen werden.

ART. n° 23 - Das Unternehmen weist jegliche Verantwortung für Unfälle oder Schäden an Personen oder Gegenständen zurück, die auf Unvorsichtigkeit oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder Regelungen zurückzuführen sind.

ALLGEMEINE VERORDNUNG DER GARDALAND-ABONNEMENTS

  1. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen Zusatzleistungen) ist persönlich und nicht übertragbar. Beim Eintritt in den Gardaland Park und das Gardaland SEA LIFE muss der Abonnent immer sein Abonnement und auf Verlangen einen gültigen Ausweis mit Foto vorweisen (für Kinder genügt eine Krankenversicherungskarte).
  2. Das Abonnement ist in keiner Weise duplizierbar, da jedes Abonnement durch das Zutrittskontrollsystem am Eingang des Vergnügungsparks überprüft wird. Das System ist in der Lage, das einzelne Abonnement mit den Daten des Inhabers eindeutig zu erkennen und zu akzeptieren; etwaige Kopien oder Änderungen der im Abonnement angegebenen Daten werden erkannt, durch das System gesperrt und gesetzlich verfolgt.
  3. Bewahren Sie Ihr Abonnement sorgfältig auf und vermeiden Sie Knicke, Flecken, Löcher oder Nässe, insbesondere in der Nähe des QR-Codes. Im Falle einer Kontrolle durch die Finanzwache müssen Sie es vorweisen.
  4. Mit Ihrem Abonnement können Sie direkt in den Park eintreten, ohne am Ticketschalter anstehen zu müssen. Beim Zugang zum Parkplatz haben Sie Ihr Abonnement jedes Mal vorzuweisen, bzw. jedes Mal, wenn Sie den Vergnügungspark/das Aquarium besuchen. Zusätzlich zum Einlesen des Abonnements kann bei jedem Zugang zum Parkplatz oder Eintritt in den/das Park/Aquarium Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto überprüft werden.
  5. Ihr Abonnement ist an allen Öffnungstagen gültig, vom Eröffnungsdatum bis zum 5.11.2023 (Silver- und Gold-Abonnement) oder bis zum 7.01.2024 (Junior- und Platinum-Abonnement), vorbehaltlich der Einschränkungen oder Verlängerungen, die ausdrücklich für die verschiedenen Abonnementtypen angegeben sind.
    Im Falle der Schließung von Gardaland Park und/oder Gardaland SEA LIFE Aquarium vor dem oben genannten Datum aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z. B. Erfüllung von behördlichen Aufträgen und Vorschriften, gesetzliche Verbote), werden keine Rückerstattungen und/oder Gültigkeitsverlängerungen gewährt.
  6. Bei einem Notfall leisten Sie bitte den Anweisungen des Personals Folge.
  7. Das Abonnement ist nur gültig, wenn es von dem auf ihm ausdrücklich angegebenen Inhaber verwendet wird.
  8. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen Zusatzleistungen) ist persönlich und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung – z.B. Übertragung auf Dritte, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt – behält sich Gardaland das Recht vor, das Abonnement zurückzuziehen und dem Inhaber während der gesamten Saison den Zugang zum Park und zum Aquarium zu verweigern.
  9. Nichtgebrauch, Diebstahl, möglicher Verlust oder andere Probleme, die nicht von Gardaland zu verantworten sind, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Ausstellung eines Duplikats. Falls der Inhaber das Abonnement vergessen hat, kann er eine lesbare Fotokopie/ein Foto des auf seinem Handy gespeicherten Abonnements vorzeigen. Falls der Inhaber über keine Fotokopie bzw. kein Foto verfügt, kann er den Park und das Aquarium mit einer Tageskarte zum Preis von je 10 € betreten. Die gezahlte Tageskarte wird nicht erstattet. In diesen Fällen kann der Abonnent die Zusatzleistungen seines Abonnements nicht nutzen.
  10. Bei Diebstahl oder Verlust kann der Inhaber des Abonnements mit dem Formular „Erklärung anstelle der öffentlichen Beweisurkunde Art. 47 Dekret Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000“ zum Preis von 20,00 € die Ausgabe eines neuen Abonnements beantragen.
  11. Wir erinnern Sie daran, uns immer unverzüglich über den Verlust und/oder Diebstahl Ihres Abonnements zu informieren, indem Sie uns an infobox@gardaland.it schreiben.
  12. Der Besitz des Abonnements garantiert nicht den Eintritt in den Gardaland Park und/oder das Gardaland SEA LIFE. Die Leitung von Gardaland behält sich das Recht vor, den Eintritt aus einem beliebigen in der Verordnung des Parks und des Aquariums vorgesehenen Grund zu verweigern, einschließlich dem Erreichen der maximalen Kapazität der einzelnen Anlagen.
  13. Alle während der Saison hinzugefügten Veranstaltungen können die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr erfordern.
  14. Sofern nicht anders angegeben, ist das Abonnement nicht mit einer anderen laufenden Aktion kombinierbar.
  15. Das Abonnement kann nur während der Öffnungstage von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE, die auf gardaland.it einzusehen sind, genutzt werden.
  16. Die Öffnungszeiten von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE können ohne Vorankündigung geändert werden.
  17. Gardaland behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der in den Zusatzleistungen enthaltenen Dienstleistungen aus Gründen der Wartung, Sicherheit und/oder aus anderen betrieblichen Gründen zu ändern.
  18. In Bezug auf die Inanspruchnahme der Zusatzleistung „Express-Ticket“ informiert Gardaland, dass die Verwendung der GARDALAND EXPRESS-Anwendung die online in den Apple- und Android-Stores heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich ist. Der Download-Link ist auch im Banner der offiziellen Gardaland-App sichtbar.

BESTIMMUNGEN FÜR EXPRESS-TICKETS - GARDALAND EXPRESS/SINGLE RIDE

  1. Mit dem Gardaland Express/Single Ride, im Folgenden auch „Express-Ticket“ genannt, (neben dem regulären Eintritt in den Vergnügungspark) haben Sie Zugang zu den Attraktionen des Gardaland Parks, mit verkürzter Wartezeit.
  2. Der Gardaland Express/Single Ride ist nur am Tag des Kaufs gültig, sofern nicht anders angegeben, d. h. im Falle eines Gardaland Express/Single Ride mit „offenem Datum“ oder im Falle einer Zusatzleistung, die mit bestimmten Arten von Abonnements/der Gardaland Club-Karte verbunden ist.
  3. Der Eintritt ist streng persönlich, nicht übertragbar, nicht verkaufsfähig oder erstattungsfähig und nach dem Kauf ist es nicht möglich, den Typ zu ändern.
  4. Es kann vorkommen, dass wegen Wartungsarbeiten, Stromausfall, bei besonders schlechtem Wetter oder aus betrieblichen Gründen manche Attraktionen nicht verfügbar sind. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattungen und/oder Verlängerungen der Gültigkeit des gekauften Express-Tickets.
  5. Im Falle einer unrechtmäßigen oder betrügerischen Nutzung behält sich Gardaland das Recht vor, nach eigenem Ermessen den gekauften Gardaland Express/Single Ride zu stornieren und dem Inhaber die Möglichkeit zu verweigern, ihn für den Zugang mit verkürzter Wartezeit zu den Attraktionen zu nutzen.
  6. Nichtgebrauch, Diebstahl, möglicher Verlust oder Unbrauchbarkeit des erworbenen Express-Tickets, oder andere Probleme, die nicht von Gardaland zu verantworten sind, berechtigen zu keiner Rückerstattung und/oder Ausstellung eines Duplikats.
  7. Der Eintritt ist nur an den Öffnungstagen des Gardaland Parks, wie auf der Webseite www.gardaland.it angegeben, nutzbar und kann sowohl online als auch an den dafür vorgesehenen Ticketschaltern und Gardaland Express Points (Areal Mittelalter, Mammut, West, Jumanji - the Adventure) erworben werden. Die tägliche Verfügbarkeit ist begrenzt.
  8. Für die Nutzung des Express-Tickets ist die Verwendung der Gardaland Express-Anwendung, die im Apple Store und im Google Play Store heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich. Der Link zu den Stores, um die Anwendung herunterzuladen, ist auch in der offiziellen App von Gardaland zu finden.
  1. Wenn Sie Probleme haben, Informationen und/oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich im Gardaland Park an die entsprechenden Kassen und Gardaland Express Points (Areal Mittelalter, Mammut, West, Jumanji - the Adventure) oder schreiben Sie an infobox@gardaland.it.

HOTEL + TICKETS buchen:

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